Die KiTa ist offen für alle Kinder und ihre Familien, unabhängig von Religion, Weltanschauung, Nationalität, Geschlecht, Behinderung/Gesundheit und individueller Lebenssituation. In der Krippe werden Kinder vom 1. bis zum 3.Lebensjahr betreut. Die integrativ arbeitenden Elementargruppen betreuen Kinder vom 3. bis 6. Lebensjahr, bis zum Schuleintritt. Wesentliche Grundlage für die Bewilligung eines Integrationsplatzes ist der von der behördlichen Seite (Fachdienst Pädagogische Dienste - Teilhabe junge Menschen) festgestellte und anerkannte Rechtsanspruch des Kindes mit (drohender) Behinderung auf Eingliederungshilfen.
In der Tagesgruppe der KiTa werden Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr betreut, hier ist die Voraussetzung die Bewilligung des Antrages auf Hilfen zur Erziehung oder auf Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beim Allgemeinden Sozialen Dienst (ASD).