Die ambulante Frühförderung ist ein ergänzendes heilpädagogisches Förderangebot in Kombination mit einem Regelkindergartenplatz. Voraussetzung ist die Antragstellung bei der zuständigen Behörde, sowie deren Zustimmung. Die ambulanten heilpädagogischen Hilfen variieren individuell im zeitlichen Umfang und in der Schwerpunktorientierung.
Die Förderziele werden für jedes Kind individuell mit der zuständigen Behörde und mit den Eltern/ Personensorgeberechtigten besprochen und regelmäßig angepasst. Die Gestaltung der bewilligten Förderung wird an die Bedürfnisse des Kindes angepasst und können in der eigenen Häuslichkeit, in weiteren Kindertagesstätten oder anderen geeigneten Orten stattfinden.